Der Weg zum Übersetzer/Dolmetscher
- Einführung: Fähigkeiten und Voraussetzungen
- Ausbildung zum Übersetzer:
o (Fach-)Hochschulen
o Fachschulen/Fachakademien
o Private Ausbildungsinstitute
- Prüfungen:
o Prüfungsämter
o Industrie- und Handelskammern
- Sprachmittler im Justizbereich
- „Gesetz über Dolmetscher und Übersetzer sowie zur Aufbewahrung von Schriftgut in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen“ vom 29. Januar 2008