Datenschutz
Die durch den Kunden beigestellten Produkte werden zwecks Erhaltung und Lagerung nach einem festgelegten Verfahren gelenkt, gemäß welchem Prüfung, Aufbewahrung und Erhalt der Produkte bei uns, Weiterleitung an evtl. Unterlieferanten sowie Verfahrensweisen für den Fall der Beschädigung oder des Verlustes geregelt werden.
Die Wahrung der beruflichen Geheimhaltungspflicht und die Erfüllung der Datenschutzbestimmungen durch das Unternehmen (Datenschutzerklärung) entsprechen der Forderung der „Sicherung der Qualität der vom Kunden beigestellten Produkte". Falls der Kunde ein besonderes Geheimhaltungsbedürfnis hat, das über die übliche zu erwartende Verschwiegenheit hinausgeht, so kann er von dem Unternehmen die Abgabe der Datenschutzerklärung des Unternehmens oder einer von ihm formulierten Erklärung verlangen.
Die Mitarbeiter und die Unterlieferanten des Unternehmens werden entsprechend den Datenschutzbestimmungen und Geheimhaltungspflichten gemäß der Datenschutzverpflichtung verpflichtet.
Kunde und Unternehmen vereinbaren eine eventuelle Rückgabe der dem Unternehmen zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Erledigung. Falls die Rückgabe nicht gefordert wird, so werden die erwähnten Unterlagen durch ein Fachunternehmen gegen Quittung vernichtet.
Diese Festlegungen gelten für alle Bereiche, die mit der Entgegennahme der beigestellten Produkte des Kunden, der Vergabe und Weiterleitung von Übersetzungsaufträgen an Unterlieferanten, der Lieferung der fertig gestellten Übersetzung an den Kunden sowie der Archivierung von zu Aufträgen gehörigen Materialien befasst sind.
Die aufgeführten Tätigkeiten werden von der Bürovorsteherin und den Mitarbeitern ausgeführt. Die Bürovorsteherin überwacht diese Tätigkeiten und beauftragt die Mitarbeiter nach ihrem Ermessen mit Zuarbeiten.