Auswahl der Übersetzer
- Übersetzerische Kompetenz:
Sie gründet sich auf die Fähigkeit, den Ausgangstext hinsichtlich Inhalt, Sprachniveau, Intention und Stilistik mit dem adäquaten Wirkungsgrad und entsprechend den Vereinbarungen, Regeln und Anforderungen in die Zielsprache zu übertragen.
- Sprachliche und textliche Kompetenz:
Sie gründen sich auf die Beherrschung der Ausgangs- und der Zielsprache und erfordern Wissen und Überblick über Textsortenkonventionen für allgemeinsprachliche Texte und Fachtexte sowie die Kompetenz, diese umzusetzen.
- Recherchierkompetenz:
Sie besteht darin, das für das Verständnis des Ausgangstextes und für die Erstellung der Übersetzung erforderliche zusätzliche sprachliche und fachliche Wissen effektiv zu recherchieren.
- Kulturelle Kompetenz:
Kulturelle Kompetenz umfasst die Kenntnis der für die Ausgangs- und die Zielkultur kennzeichnenden Informationen über das Locale, über Verhaltensmuster und Wertesysteme sowie die Fähigkeit, diese zu verwenden.
- Fachliche Kompetenz:
Fachliche Kompetenz schließt die Fähigkeiten und Fertigkeiten ein, die ein Übersetzer benötigt, um Übersetzungen professionell vorzubereiten und zu erstellen. Sie umfasst die Handhabung technischer Ressourcen.
Mindestens eine der folgenden Voraussetzungen sollte erfüllt sein:
eine formale höhere Übersetzungsausbildung (anerkannter Hochschul-Abschluss);
eine vergleichbare Ausbildung in einem anderen Fachbereich mit mindestens zwei Jahren dokumentierter Übersetzungserfahrung;
Übersetzerprüfung mit staatlicher Anerkennung vor der IHK;
Vereidigung als Dolmetscher vor dem örtlich zuständigen Landgericht;
Ermächtigung durch das örtlich zuständige Oberlandesgericht, ausnahmsweise langjährige erfolgreiche Tätigkeit als Dolmetscher bzw. Übersetzer.
z. B. dem Vermögen als Übersetzer, Erfahrungen als Fachübersetzer und andererseits in seinen technischen Möglichkeiten (Umgang mit modernen Medien wie PC, Internet, Telefax), Preisvorstellungen, freien Kapazitäten etc.